Fahrschule Uhl Logo
 Menü

Nachschulung ASF / Punkteabbau FES

ASF Probezeit

Jeder, der zum ersten Mal einen Führerschein macht, erhält diesen für 2 Jahre "auf Probe": Bei bestimmten Auffälligkeiten muss der Führerscheininhaber zur "Nachschulung"


Wir bieten regelmäßig diese Aufbauseminare für auffällig gewordene Fahranfänger (ASF) an.

Bitte fragen Sie telefonisch oder per E-mail bei uns an.


Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M, S, T) festgelegt wird. Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten ab genau 60 € Bußgeld mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.

Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.

Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.

Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.

FES (ASP) Punkteabbau

Termine: auf Anfrage

Alle Informationen / Regelungen in Deutschland

Die Registrierung von Punkten erfolgt in Deutschland nach den Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg.

Punkteaufbau

Mit Punkten belastete Inhaber einer Fahrerlaubnis werden im Fahreignungsregister geführt. Bei den in Anlage 13 FeV aufgeführten Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrs-Straftaten erfolgt ein Eintrag im Register. Die Eintragungen werden mit der in Anlage 13 festgelegten Punktezahl bewertet.

Mit drei Punkten werden Straftaten bewertet, sofern in der Entscheidung die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre verhängt wird.

Mit zwei Punkten werden Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. eine isolierte Sperre bewertet. Außerdem Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit in besonderer Weise beeinträchtigen.

Alle anderen die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Punkt bewertet.

Bei acht oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vor Neuerteilung wird eine Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet.

Punkteabbau

Die Tilgung der Eintragungen erfolgt nach Ablauf festgelegter Fristen: Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt zwei Jahre und sechs Monate, bei Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten sowie bei Straftaten mit zwei Punkten fünf Jahre, und bei Straftaten mit drei Punkten zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung. Zu den Tilgungsfristen wird zudem eine „Überliegefrist“ von einem Jahr addiert, bevor die Punkte gelöscht werden.

Durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar können Fahrerlaubnisinhaber bei einem Punktestand von 1–5 Punkten einen Punkt abbauen. Ein solcher Abbau ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.

Ermahnung

Bei Erreichen von vier oder fünf Punkten wird der Betroffene kostenpflichtig ermahnt und auf die Möglichkeit des Punkteabbaus durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen.

Verwarnung

Bei Erreichen von sechs oder sieben Punkten wird der Betroffene kostenpflichtig verwarnt. Dabei wird er auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen, die allerdings keine Punktereduzierung mehr bewirkt.

Gesetzlich vorgeschriebene Punktereduzierung

Erreicht oder überschreitet ein Betroffener sechs oder acht Punkte, ohne dass er vorher ermahnt wurde, ist der Punktestand auf fünf zu reduzieren. Erreicht oder überschreitet ein Betroffener acht Punkte, ohne dass er vorher verwarnt wurde, ist der Punktestand auf sieben zu reduzieren.


Reform des Punktesystems

Am 1. Mai 2014 trat die Reform des Punktesystems in Kraft. Zeitgleich wurde das frühere Verkehrszentralregister in Fahreignungsregister umbenannt.

Mit Inkrafttreten der Reform wurden zunächst alle Eintragungen gelöscht, die nach den neuen Vorschriften nicht mehr im Fahreignungsregister zu speichern sind. Die verbleibenden Punkte wurden entsprechend der folgenden Tabelle umgerechnet:

Punkte: alt

neu

1–3

1

4–5

2

6–7

3

8–10

4

11–13

5

14–15

6

16–17

7

? 18

8

„Alte“ Punkte, die in das neue System übernommen wurden, werden für eine Überbrückungsdauer von fünf Jahren noch nach altem Recht getilgt. Demnach laufen alte Fristen und vor allem auch die alten Tilgungshemmungen, in dieser Zeit weiter.

 

Sie suchen einen zugelassenen Verkehrspsychologen für die Fahreignungsseminare Ihrer Kunden in Ihrer Nähe?
Ich biete das FES seit Beginn der Punktereform in Stuttgart-Zentrum an:

 

Psychologe Stuttgart Lombardi | Systemische Therapie

Festnetz   0711-620 59 68
mobil       0178-699 66 90

E-Mail:  lombardi(ät)psychologe-therapie-stuttgart.de

Kontakt

Weimarstrasse 1
71672 Marbach
Telefon: 07144 - 33 22 55
Telefax: 07144 - 80 96 71
E-Mail: info@fahrschule-uhl.de

Ansprechpartner

Peter Uhl 0163 - 258 19 62
Klaus-Dieter Paul 0178 - 845 99 00
Silke Geier 0163 - 845 77 00
   
   
   
   

 

 

 

Bürozeiten

Info- und Anmeldezeiten:

Marbach:               Mo und Mi:   08:00 - 18:30 Uhr

                               Di und Do:    08:00 - 16:30 Uhr

                               Fr:                 08:00 - 16:00 Uhr

                               Sa:                08:00 - 12:00 Uhr

Mittagspause:                            12:00 - 13:00 Uhr

Affalterbach:         Do:               18:00 - 18:30 Uhr       

Erdmannhausen:  Di:                18:00 - 18:30 Uhr  

 

 

 

Copyright © 2024 Fahrschule Uhl
Impressum
Datenschutzerklärung
Cookie-Einstellungen ändern