Fahrzeugführer/-innen, die kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut (Stück- und Schüttgut) auf Fahrzeugen befördern, müssen diesen Basiskurs absolvieren. Dieser Kurs vermittelt Ihnen schwerpunktmäßig die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Gefahrgutfahrers. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen von der Industrie- und Handelskammer eine ADR Schulungsbescheinigung ausgestellt. Damit sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Aufbaukursen Tank, Klasse 1 und Klasse 7 erfüllt.
ZIEL
Berechtigungsschein zum Transport gefährlicher Güter nach ADR Kapitel 8.2 (ADR-Schulungsbescheinigung)
INHALT
LEHRGANG
ADR Basis Kurs mit anschließender IHK Prüfung
26.08.2024 - 28.08.2024
Wir bitten um verbindliche Anmeldung.
Gefahrgutfahrer/in Auffrischungsschulung 12 UE
Für alle Kraftfahrer, die ihre noch gültige ADR-Schulungsbescheinigung für einen weiteren Gültigkeitszeitraum verlängern müssen. Die Fortbildungsschulung kann frühestens 12 Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden; maßgebend für die Verlängerung bleibt aber das Ablaufdatum.
Wir bitten um verbindliche Anmeldung.